Der österreichische Ankündigungsstempel 1850 bis 1874

Motivation zum Ankündigungsstempelwesen Österreichs

Zu welchem Zweck hat das Handelsministerium diese Gebührengattung  – neben den Zeitungsstempel und den Kalenderstempel – ausgegeben und wonach richteten sich die fiskalischen Tarife für Ankündigungen? Was hat es mit der kurzen Dauer der Gebührenerhebung von Theaterprogrammen, Kundmachungen, Avisen, etc auf sich?
Mit diesem vorliegenden Artikel möchte der Autor eine Einführung mit Hintergrundwissen dieser Stempelabgabe darstellen. Schwerpunkt dieses Artikels ist die Darstellung der Gebührenperioden sowie das Aufzeigen der Hauptausgaben des Gebührennachweises mittels Signetten und Marken. Aushilfsstempel, welche in einigen Gebieten und Zeiträumen existierten, werden ebenfalls erläutert, sowie die Behelfsverwendungen durch andere Stempelgattungen. Auf eine Beschreibung der Papiervarianten, Drucke (Unterschiede Buch- und Kupferdruck), Zähnungensvarianten und Farbvarianten der Markenausgaben wird in diesem Artikel nicht eingegangen.Historischer Überblick


 

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Der österreichische Ankündigungsstempel
1850–1874

Motivation zum Ankündigungsstempelwesen Österreichs
Zu welchem Zweck hat das Handelsministerium diese Gebührengattung  – neben den Zeitungsstempel und den Kalenderstempel – ausgegeben und wonach richteten sich die fiskalischen Tarife für Ankündigungen? Was hat es mit der kurzen Dauer der Gebührenerhebung von Theaterprogrammen, Kundmachungen, Avisen, etc auf sich?
Mit diesem vorliegenden Artikel möchte der Autor eine Einführung mit Hintergrundwissen dieser Stempelabgabe darstellen. Schwerpunkt dieses Artikels ist die Darstellung der Gebührenperioden sowie das Aufzeigen der Hauptausgaben des Gebührennachweises mittels Signetten und Marken. Aushilfsstempel, welche in einigen Gebieten und Zeiträumen existierten, werden ebenfalls erläutert, sowie die Behelfsverwendungen durch andere Stempelgattungen. Auf eine Beschreibung der Papiervarianten, Drucke (Unterschiede Buch- und Kupferdruck), Zähnungensvarianten und Farbvarianten der Markenausgaben wird in diesem Artikel nicht eingegangen.
Historischer Überblick
In Österreich wurde bereits erste Stempelabgabe für die gedruckten Medien im 18. Jahrhundert eingeführt. Diese galt im Jahre 1721 für Kalender und im Jahre 1789 für Zeitungen und Zeitschriften. Eine Gebührenabgabe für eine besondere Gattung der „Printmedien“ erfolgte in ganz Österreich erst im Jahre 1850: Der Ankündigungsstempel Österreichs war “geboren”. Diese sehr späte Entführung einer solchen Steuer für Österreich ist des weiteren verwunderlich, da die beiden österreichischen Kronländer Lombardei und Venetien schon erfolgreich die Besteuerung dieser Gattung Jahrzehnte zuvor praktizierte! Diese ersten Vorläufer von Ankündigungsstempeln (Signetten) lassen sich dort bis in das frühe 19. Jahrhundert (1814/15) zurückverfolgten.
Parallel zu den vielseitigen Signettenausgaben wurden in allen Kronländern ab dem Jahre 1854 Ankündigungsstempelmarken ausgegeben. Obwohl die anderen oben erwähnte Stempelabgabe für Kalender und Zeitungen bis Ende 1899 in Verwendung stand, hatte die Regierung den Ankündigungsstempel durch einen Erlaß vom 29.03.1874 bereits nach 24 Jahren wieder in Österreich aufgehoben. Lediglich Ungarn führte diese Abgabe noch bis zum 31. Mai 1900 fort.
Hintergrundwissen zu Ankündigungen und deren Besteuerung
Unter Ankündigungen verstehen sich Veröffentlichungen wie Verordnungen, Theater-Programme, Anzeigen, Preislisten, Kundmachungen, AVISOs usw. die dem Volke allgemein zugänglich gemacht wurden - sei es durch öffentliche Aushänge oder in Form einer Art Zeitschrift, die solche “Ankündigungen” konsolidiert publizierten. Ankündigungen, welche an öffentlichen Orten angeheftet wurden oder von eigens dazu bestellten Leuten in Umlauf gesetzt wurden, unterliegen dem Stempel (=Steuer/Gebühr). Zum Nachweis der erbrachten Gebühr musste das noch unbedruckte Papier zum Stempelsamt gebrachte werden, um dort mittels Stempel oder Marke gekennzeichnet zu werden. Eine Ankündigung, welche einem Zeitungsblatt beigelegt wird (Beilage), unterliegt nicht dem Stempel, wenn im Text der Zeitung angegeben ist, dass die Ankündigung der Zeitung beiliege. Aus dem Ausland gedruckt eingeführte Ankündigungen werden wie die im Inland gedruckten behandelt. Die Steuerhöhe richtete sich während des Verwendungszeitraums von 1850 bis zur Einstellung immer an der Größe der gedrückten Ankündigung:
Ungarn hatte ab 1868 eigene Ankündigungsstempelmarken und Signetten, welche zum 31.05.1900 außer Kurz gesetzt wurden. Eigene Marken existierten auch am dem 01.Aug. 1868 für die Militärgrenze. Einige Ausgaben dieser Länder werden hier nur kurz dargestellt.

Vorläuferstempel für Lombardei & Venetien ab 1814/15:
Diese Praxis, Ankündigungen (AVVISO) in den beiden österreichischen Kronländern Lombardei und Venetien zu besteuern, wurde vom Königreich Italien4 übernommen, welche ihre Ankündigungen schon mit einer Stempelabgabe versehen. Somit tragen die zu besteuerten Ankündigungen seit dem Jahre 1814/5 (Wiener Kongress), als diese beiden Länder an Österreich gingen, einen Stempel, der den Wappenadler von Österreich trägt.
Noch bevor ein eigener Gebührenstempel geschaffen wurden, der diese Besteuerungsgattung eindeutig kennzeichnete, griff man ab 1814/15 auf den gleichen Stempel zurück, der auch für die Zeitungsbesteuerung gleichermaßen verwendet wurden. Die Stempel, die in der Lombardei bzw. Venetien zum Einsatz kamen, unterscheiden sich von einander, tragen aber beide den Doppeladler und Brustinschrift “F.I.” für Franz I.
Der erste eigene Stempel für Ankündigungen (d.h. der sich in der Gravur/Ornamentierung vom Zeitungsstempel unterschied) wurde im Jahre 1840 ausgegeben und war bis 1844 im Einsatz. Der Durchmesser betrug 30 mm. Es existierten Stempel zu 3 cent. und 5 cent. jeweils mit der Inschrift „LOMBARDIA“ bzw. „P. VENETE“.
3 cent Stempel für Ankündigungen, der in der Lombardei zum Einsatz kam bzw. 5 cent. Stempel für Venetien.
 
Eine Inschrift „AVVISI“ taucht zum ersten Mal im Jahre 1845 auf. Dabei änderte sich jährlich bis zum Jahre 1849 das Aussehen der Stempel (? 30mm). Weiterhin waren die Stempel der Lombardei im Aussehen von denen, die im Venetien im Einsatz waren, verschieden.
Drei verschiedene Jahrgänge des 3 cent Stempel für die Lombardei (1845, 1846 und 1847)

Die Stempel (? 30 mm) der Jährgänge 1850 bis 1858 (?) tragen keine Jahreszahl mehr unterscheiden sich im Aussehen aber weiterhin zw. den beiden Kronländern.

Weiter Abbildungen und Details zu dem Ankündigungssignetten der Lom./Ven. sind aus der Literatur [4] zu entnehmen.
Das Verwaltungsgebiet Illyrien 1811 – 1817
Im Frieden von Wien vom 14.10.1809 hatte Napoleon die Provinzen Krain, Görz, Monfalcone, den Villacher Kreis von Kärnten, die kroatischen Länder am rechten Saveufer und Dalmatien von Österreich abgetrennt und unter den Namen Illyrische Provinzen zu einem neuen Verwaltungsgebiet mit einen Hauptverwaltungsamt in Laibach vereinigt.
Es bestand aus den Départements Carinthie (aus dem Westteil Kärntens sowie Osttirol), Carniole (Krain), Istrie (das Küstenland), Croatie Civile („Zivilkroatien“) und Croatie Militaire („Militärkroatien“, das heißt die Militärgrenze), Dalmatie (Dalmatien), Raguse (=Ragusa, heute Dubrovnik).
Bis Sep. 1811 galt dort das österreichische Stempelpatent von Oktober 1802 – also auch kein Stempel für Ankündigungen.
Ab 1. Okt. 1811 wurde in Laibach, dem Sitz des französischen Gouvernements ein eigene Stempel-Contribution mit neuen Stempel in Kraft gesetzt welche bis 30.10.1813 gültig war.
Hierzu kamen Stempel für Urkunden zu 25, 75 und 75 Centimes, 1 Franc, 1 F 50 CES sowie ein Kontrollstempel mit der Inschrift „A-TIMBRER – A- L’EXTAORDINAIRE“ zum Einsatz. In diesem Zuge existierte auch ein Zeitungsstempel zu 5 Centimes, sowie ein Stempel für Ankündungen von 3 Centimes – eine Praxis, die somit von den Franzosen, in dieses zuvor zu Österreich gehörendem Gebiet, einführte.
Ankündigung über einen „Fisch-Verkauf“ der Herrschaft Sonnegg (Départements Carinthie) ausgestellt am 24.October 1812. Oben links der Kontrollstempel – rechts der 3 c Ankündigungsstempel (? 30 mm). Originalgröße 23 x 18 cm.

Im Jahre 1813 kam es zu einem neuen Krieg gegen Napoleon welcher für Österreich und seine Verbündeten siegreich verlief. Der Wiener Kongress von 1814/15 setzte Österreich wieder in den uneingeschränkten Besitz von u.a. Salzburg, Illyrien und der Lombardei und Venetien.
1. Gebührenperiode 1. Nov. 1850 - 31. Okt. 1858
Die erste einheitlich Gebührenperiode für ganz Österreichs wurde durch das Reichts-Gesetz-und Regierungsblatt R.G.B. 1850 Nr. 345 vom 06.09.1850 geregelt und war vom 1.Nov.1850 bis 31. Okt. 1858 gültig. Innerhalb dieses Zeitraums betrug die Steuer ½ Kreuzer (3 cent.) für das kleine Flächenmaß bzw. 1 Kreuzer (5 cent.) falls der Papierbogen dieses Flächenmaß überstieg.
Signettengattung:
Für die österreichischen Erbländer existierten elf5, für die ungarischen Erbländer fünf Stempelämter6. Drei weitere Steuerämter existierten in Zagreb-Croatien (C), Temesvar-Woiwodina (Te) und Szeben-Siebenbürgen (S). Für die beiden Kronländer der Lombardei und Venetiens existierten weiter „eigene“ Stempel, im anderen Aussehen. Mit Ausnahme des Stempelamtes in Wien, ggf. Prag; Brünn und Budapest, kommen die anderen Stempelämter selten bis gar nicht vor. Weiterhin sind die 1 Kr. Stempel selten, da die großformatige Ankündigungen kaum gedruckt wurden.
Der ½ kr. Stempel hatte eine Durchmesser von ca. 22 mm, der 1 kr Stempel ca. 29 mm.
 
Außerordentliche Vorstellung der “Athleten- und Draht- Tänzer-Gesellschaft.“ Seltene Gebührensignette zu ½ Kreuzer von Kroatien (Stempelamtsbuchstabe “C”). Original Grösse 23 x 40 cm.
Aushilfssignetten:
In einigen Bezirkesdirektion kamen sogenannte Aushilfstempel zum Einsatz (? 20mm). Diese Tragen keine Wertstufe, jedoch neben der Stadt eine jeweilige Stempelnummer. Bekannt sind Stempel aus „Znaim M.“, „Ischel Q.“, „Görz K.“ und „Triest K.“
 
 

Aushilfssignetten für Ankündigungen aus Görz und Triest.

Markengattung:
Mit der Finanz-Ministerial-Verordnung vom 23.03.1854 und deren Rechtsgültigkeit zum 1.11.1854 wurde für Österreich neben 21 Wertstufen der Urkundenstempelmarken (1 Kreuzer C.M. bis 20 Gulden C.M.), einer 3 kr. Kalenderstempelmarke auch 2 Wertstufen der Ankündigungsstempelmarken eingeführt: ½ Kreuzer C.M. bzw. 1 Kreuzer C.M.. Wertangabe sowie Unterdruck, ein Naturselbstdruck nach einem Blatte, sind im Buchdruck hergestellt. Zum selben Zeitpunkt wurden auch für die L/V eigene Marken hergestellt, deren Gebühr nach wie vor 3 bzw. 5 Centesimi lautete.
Die kleine Wertstufen (½ kr bzw 3 Centesimi) sind in roter Farbe gedruckt, die oberen Wertstufen (1 kr bzw 5 Centesimi) sind in blauer Farbe gedruckt. In Inschrift lautet „Ankündigungs-Stempel.“ für Österreich bzw. „Bollo per gil annuci.“ für die Lom./Ven..
Diverse fiskalische Abstempelungen: MANTOVA, PADOVA, VERONA und VICENZA
 
2. Gebührenperiode 1. Nov. 1858 – 1. Juli 1874
Aufgrund der Währungsreform7 und des Wegfalls der Conventionsmünze (C.M.) wurden auch die Gebührenstempel angepasst. So wurde mit der kaiserlichen Verordnung (R.G.B 102) vom 8. Juli 1858 zum 1.Nov.1858 die Steuer von ½ kr. C.M. auf 1Neu-Kreuzer bzw. vom 1 kr. C.M. auf 2 Neu-Kreuzer für das größere Flächenmaß geändert.
Signettengattung:
Obwohl man bereits im Jahre 1854 Stempelmarken verwendet hatte, griff man weiterhin parallel auf Steuerstempel (sog. Signetten) zurück. So wurde mit dem Finanz-Ministerial-Erlass vom 15.07.1858 (R.G.B. 103) darauf hingewiesen, dass in solchen Orten, wo früher Stempelämter aufgestellt wurden, keine Stempelmarken in den Verschleiß gesetzt werden. In diesen Orten ist die Stempelgebühr weiterhin in Form von Signetten unmittelbar aufzudrücken. Aus denen ging nur der Buchstabe „A“ und eine Stempelnummer hervor. Insgesamt existieren die Nummern 1-60. Welches Stempelamt hingegen welchen Stempel zugesprochen wurde, bleibt weiter zu klären. Für die kleinformatigen Ankündigungen gab es einen Stempel mit 23 mm Durchmesser, für die großformatigen einen Stempel mit 30 mm Durchmesser.
Markengattung:
Ebenfalls zum 1. Nov. 1858 wurden neue Marken ausgegeben. Statt des bis dahin verwendetem grünen Blattunterdrucks wurde nun eine blaue Farbe verwendet. Die Inschrift/Wertangabe wurde im Buchdruck und auch im Kupferdruck geduckt. Weitere Unterscheidungsmerkmale sind verschiedene Zahnungsgruppen sowie ab 1864 ein Wasserzeichen.8
Die Inschrift für die Marken, die in der Lom/Ven. zum Einsatz kamen, tragen weiterhin die Inschrift „Bollo per gil annuci.“ dessen Währung nun auch auf 1 bzw. 2 Kreuzer lautet. Diese Marken der Lom./Ven. sind sehr selten.
 
AVVISO vom 6. Nov. 1858 – also 6 Tage nach dem Währungswechsel als die Lire Austriache abgeschafft wurde.
Angefertigt in Vicenza. Die 1 kr. Marke wurde dabei vor dem Druck der Ankündigung auf das Papier geklebt und mittels Druck entwertet.
Zusätzlich wurde die Marke mit dem Fingerhut Fiskalstempel „I.R. DFFICIO DI COMMIRUNAZIONE IN VICENCA“ entwertet.

Mit der Rückführung Lombardei an Italien verloren die Marken dort im Juni 1859 ihre Gültigkeit. Das selbige für Venetien im August 1866.

Markengattung ab 1. März 1870 (Österreich):
Zum 1. März 1870 erschien eine Markenausgabe, die sich von den vorigen stark unterschied: Der Naturunterdruck wurde in rosa gehalten wobei zum ersten Mal eine die Jahreszahl erschien (ultramarin und preußischblau). Einen steuerlichen Anlass gab es für die Einführung dieser neuen Markengattung nicht. Diese Markengattung war die letzte Ausgabe Österreichs und war somit bis zur Aufhebung des Ankündigungsstempelwesens zum 29. März 1874 in Österreich Gebrauch.

Anhang über eine Bewilligung, dass 2000 Eimer Wein-Fasser durch den Gemeinde-Vorstand in der Stadt Retz
gegen sogleicher Bezahlung verkauft wird.
1 Kr. Ausgabe 1870; Entwertung: „K.K. STEUERAMT ?BERG“. Größe: 34 x 21cm

Markengattung für Ungarn ab 1868 bis 1900:
Durch den “Ausgleich mit Ungarn”, der am 15. März 1867 in Kraft trat, wurde er Einheitsstaat des Kaiserreichs in eine Doppelmonarchie umgewandelt, so dass jede Reichshälfte ein selbstständiges Staatsgebilde wurde. Durch die Verordnung des ungarischen Finanz-Ministeriums vom 23. Juli 1868, wirksam ab 1. Aug. 1868 wurden neben den Urkunden, Kalender und Zeitungsstempelmarken auch eigene Ankündigungsstempel (Inschrift: Hirdetvény-Bélyeg) geschaffen. Im Gegensatz zum Kaiserreich Österreich wurde der Stempel in Ungarn erst zum 31. Mai 1900 außer Kraft gesetzt. Die Steuerhöhe war identisch wie in Österreich (Bogenbesteuerung nach dem Wiener Quadratzoll). Über die Jahre wurden mehrere Ausgaben des 1 kr und 2 kr Wertes eingeführt, die sich farblich und durch verschiedene Wasserzeichen unterscheiden9

Kundmachung aus dem Ungarisch-Altenburg vom 20. Mai 1875.
1 kr. Ankündigungsstempelmarke der Ausgabe 1873
 
Markengattung für die Militärgrenze 1868-1873:
Das Gebiet der Militärgrenze unterstand direkt dem k.k. Kriegsministerium und nahm politisch wie auch verwaltungsmäßig eine Sonderstellung ein. Zur Kennzeichnung dieser Marken wurden zum 1.10.1868 die ungarischen Marken mit einem braunen Adlerüberdruck versehen. Diese Ankündigungsstempelmarken sind extrem selten, da nur sehr wenige Kundmachungen ausgegeben wurden und da die Marken mit einem Erlass zum 1. Apr. 1873 wieder eingezogen wurden.

Fahrordnung der “Erste k. k. priv. Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft” der Passagierschiffe ab Bazias vom 5. März 1871. Papierbogen zu
32 x 42 cm, also unter 180 Wiener-Quadratzoll. Besteuert mit seltener 1 kr. Ankündigungsstempelmarke der Militärgrenze (Druckentwertung).
Aufhebung der Steuer: Weiterbesteuerung durch Zeitungsstempel:
Die Gebühren für Ankündigungen, ferner die Einschaltung in periodischen Schriften, Ankündigen und Anzeigeblättern  mit dem Erlass vom 29. März 1874 zum 1.Juli 1874 aufgehoben (RGB 30).
Vereinzelt tauchen nach diesem Datum Theaterprogramme auf, die mit dem 1 Kreuzer Zeitungsstempel besteuert wurden. Die entsprechende Vorschrift/Verordnung liegt nicht vor.
 
 
Plakat des “Deutsches Volkstheater”, Wien vom 16. Juni 1894 mit 1 Kreuzer Zeitungssignette Nr. 791.
Andere Markengattungen als Behelf für fehlende Ankündigungsstempel
Da die Steuereinnahmen alle gleichermaßen in die Staatskassen flossen, war es in Ausnahmefällen üblich, dass bei fehlenden Ankündigungsstempelmarken auf entsprechende Urkundenstempelmarken zurückgriffen wurde. Solche Behelfsverwendungen sind jedoch nicht die Regel und treten relativ selten auf.
 
„Gasthausverpachtung“ vom 07.06.1865. Anstatt einer entsprechenden Ankündigungsstempelmarke wurde auf einen
1 kr. Urkundenstempelmarke zurückgegriffen.
 
 
 
 
Mit Einführung der Urkundenstempelmarken zum 1.11.1854 erscheinen auch zwei Werte (1 und 2 kr.) für die Stempelung von Handels- und Gewerbsbücher (1 kr. C.M. bis zu 380 Wiener Quadratzoll für jede einzelne Seite) vorgesehen waren. Gültig waren diese Werte bis zum 31.10.1858 (Währungswechsel).
„Aussiger Anzeiger“ vom 13. Juni 1858. Anstelle der 1 kr. Ankündigungsstempelmarke wurde dieser Anzeiger mit
der 1 kr. Stempelmarke für die Handels- und Gewerbsbücher gestempelt.
Bekannt ist auch der Einsatz einer halbierten 1 kr Briefmarke der 1. Ausgabe (1850) Österreichs, die als ½ kr Ankündigungsstempelgebühr auf einem Concert-Plakat mittels Druckentwertung zum Einsatz kam. Abbildung siehe [5] S. 121 oder [6] Band I, Seite 437. Bekannt ist auch der Einsatz der 0,6 kr (=3 centesimi) Zeitungsmarke der Ausgabe 1851 auf einem Avviso – siehe [6] Band I, Seite 476. Zeitungsstempelmarke als Behelf von Ankündigungsstempelmarken sind nicht bekannt.
Ankündigungsstempel als Behelf von fehlenden Stempelmarken anderer Gattungen
Bei einem Mangel von Stempelmarken der anderen Gattungen wurde behelfsmäßig (oder versehendlich) auf Ankündigungsstempelmarken zurückgegriffen. Am häufigsten findet man diese Behelfsverwendung auf Zeitungen. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass Zeitungsstempelmarken während eines gewissen Zeitraumes ausgingen (der seltenere Fall); die andere Möglichkeit ist, dass einige Stempelämter oder Verleger, die zum 1.1.1859 ausgegebenen Zeitungsstempelmarken erst zu einem späteren Zeitpunkt bekamen bzw. kein Zeitungssignett hatten (im Jahre 1858).
 
Inländisches „Böhm. Leipaer Wochenblatt“ vom 16. Dez. 1858. Anstelle des 2 Nkr Signet wurde als Behelf eine 2 kr. Ankündigungsstempelmarke geklebt; Entwertung Fiskalstempel (STEUERAMT) und Zeitungsdruck. Hervorzuheben sind bei dieser Wochenblatt mehrere Besonderheiten: Die Zeitschrift stammt aus dem lediglich 2 monatigen Zeitraum, in dem inländische Zeitungen nach dem Währungswechsel mit 2 Nkr abgerechnet wurden. Auch tritt die Ankündigungsstempelmarke nicht als Behelf einer Zeitungsstempelmarke, da es diese noch nicht gab (diese wurde erst mit der  Gebührensenkung zum 1.1.189 eingeführt). Sie tritt somit anstelle des Zeitungs-Signet! Zum anderen wurde hier bereits das im Jahre 1859 angeordnete Verfahren angewandt: Die Marke sollte vor dem Druck auf das Papier geklebt, dann mittels Fiskalstempel entwertet und dann nochmals durch den Zeitungsdruck entwertet werden. Es handelt sich hierbei offensichtlich um das früheste bekannte Stück der Zeitungsdruckvorausentwertung Österreichs. Neben diesem Stück sind noch zwei weitere bekannt.
 
Der Verleger der Zeitung „ÉRTE SITO“ aus dem ungarischen Miskolczi hatte nachweislich bis 1863 keine Zeitungsstempelmarken, so dass er aushilfsweise Ankündigungsstempelmarken benutzte (siehe oben).
Ab 1864 taucht diese Zeitung dann mit den entsprechenden Zeitungsstempelmarken auf (siehe unten).
Dieses Exemplar ist noch zusätzlich mit einer 15 kr Urkundenstempelmarke gestempelt (diese diente als Gerichtsbeilage).
Ebenfalls relativ häufig kennt man den Einsatz einer Ankündigungsstempelmarke als Behelf von Urkundenstempelmarken (meist aus dem ungarischen Teil). Diese tauchen meist in Mischverwendung mit anderen Urkundenstempelmarken auf.
 
zwei Ausschnitte einer Urkunde: Oben aus dem Jahre 1864 mit zwei 6 kr. Urkundenstempelmarken und einer 1 kr. Ankündigungsstempelmarken. Rechts aus dem Jahre 1860 mit zwei 15kr und einer 5kr Urkundenstempelmarke und einer 1 kr. Ankündigungsstempelmarken.
 

„Rechnung 1 Stück Erdschauflen 56x (Kreuzer) 871“. Die Rechnung (besteuert mit der 1 kr. Ankündigungsstempel) wurde auf einem Bogen eines Handels- und Gewebsbuch, das mit einer 1 kr. Urkundenstempelmarke bereits versehen war, geklebt.
 

Grundbucheinträge, Löschungsanträge usw. unterlagen der Dokumentensteuer und wurden mit 36 Kr. besteuert.
Hier: “An das hochwohlgeborene Grundbuch des Gerichts” (Tekintetes telekkönyvi Törvényszék); 35 kr. Urkundensteuermarken plus 1 kr. Ankündigungstempelmarke = 36 Kreuzer .
Ungewöhnlicher Blaustempel “TOLNA VARMEGYE TELEKKONYVI HIVATALA” –
Komitat Tolna Grundbuchamt (Komitat = ungr. Verwaltungsbezirk
Selten ist hingegen die Verwendung einer Ankündigungsstempelmarke als Behelf der Stempelmarke für Handels- und Gewerbsbücher.

1 kr. Ankündigungsstempelmarke, die zum Einsatz einen Handels- und Gewebsbuch zum Einsatz kam. Kurios ist der späte Einsatz dieser Marke die eigentlich nur bis zum 30.10.1858 gültig war, taucht hier jedoch auf einen Dokument aus dem Jahre 1866/67 auf (aus der Liste entnehmbar).
Bekannt ist auch der Einsatz einer Ankündigungsstempelmarke als Behelf von Briefmarken: Einmal als ½ kr. Einzelfrankatur auf einem Ortsbrief von 1856, dann eine 1 kr. Ankündigungsstempelmarke als Mischfrankatur mit einer 1 kr. Urkundenstempelmarke auf eine Brief aus 1856, sowie eine 5 cent. Ankündigungsstempelmarke als Mischfrankatur mit einer 15 cent Briefmarke aus Vecenzia. Siehe [5] Seite 101 bzw. 116 oder [6] Band I S. 438.

Schlusswort
Es mag etwas verwunderlich wirken, das diese Gebührengattung sich nur 24 Jahre „gehalten“ hatte. Vermutlich waren die Einnahmen zu gering und standen in keinem Verhältnis zum Prozess der Gebührenerhebung bzw. Stempelung. Gerade im Verhältnis zum Zeitungsstempel (Dauer 111 Jahre) und der Kalenderbesteuerung (Dauer 179 Jahre) waren die Auflagen dieser Druckmedien sicherlich sehr gering.

Über Tausch oder Kaufangebote, Hinweise und weiter Abbildungen freut sich der Autor Carsten Mintert, email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Literatur/Referenzen:
[1] Manuskript des Ankündigungsstempels (ohne Abbildungen) von L. Hanus, Dr. Krug und Dr. Mittermayer (Datum unbekannt)
[2] Stempelmarken von Österreich-Ungarn, I. Mayr und L. Hanus, Wien 1929
[3] Dr. Stephan Koczynski; Die Geschichte der Stempelmarken in Österreich; Wien 1924.
[4] OZAMOVACÍ KOLEK 1840-1900 (Der Ankündigungsstempel Österreichs), Dr. Jirí Korínek, Praha 2001
[5] Monographie der Frankaturen 1850-1867, Mischfrankaturen, Dr. An. Jerger, Wien 1981 (insbesondere S. 121)
[6] Österreich 1850-1918, Handbuch und Spezialkatalog, Dr. U. Ferchenbauer, Wien 2008 (insbesondere Band I)
[7] Das Buch zur WIPA 2008, Seiten 138-149. Vor 150 Jahren: Stempelmarken in Neukreuzer, Carsten Mintert u. Ralph Ebner.
1 Ein Wiener Zoll = 2,63cm; Ein Wiener Quadratzoll = 6,91cm²; 180 (12 x 15) Wiener Quadrat-Zölle ~ 0,12m² ==> ~ 0,32 m x 0,39 m
2 Die Gebührensätze der Lom./Ven des Zeitraumes 1814/15 bis 1840 wurden anhand von Belegstücken bestimmt; dessen Verordnungen aber nicht vor.
3 Lombardei bis Juni 1859 für Venetien bis August 1866
4 Das Königreich Italien (ital. Regno d’Italia) entstand 1805 als Nachfolgestaat der Republik Italien und bestand bis 1814. Staatsoberhaupt der konstitutionellen Monarchie war Napoleon als König von Italien.
5 W=Wien, P=Prag, B=Brünn, Li=Linz, T=Triest, K=Krakau, G=Graz, La=Laibach, Le=Lemberg, I=Innsbruck, Z=Zara
6 U I=Ofen-Pest, U II=Debreczin, U III= Kaschau, U IV=Pressburg U V= Ödenburg
7 Hintergründe und die Auswirkunkungen Währungswechsel auf das Stempelwesen sind aus der Literatur [7] zu entnehmen.
8 Wie im Vorwort erwähnt, wird in diesem Beitrag nicht auf die einzelnen Markenausgaben eingegangen. Diese sind z.B. aus der Literatur [2] zu entnehmen.
9 Diese werden hier nicht im einzelenen Dargestellt

© ArGe Fiskalphilatelie, Heft 50 66 © ArGe Fiskalphilatelie, Heft 50
Der österreichische Ankündigungsstempel
1850–1874
© Carsten Mintert / Solingen
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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