Zeitungs-Gebühren-Stempel als Entwertungstempel von Fiskalmarken

 Zeitungs-Gebühren-Stempel als Entwertungstempel

Entwertung_01

 

 

Entwertung_02

 

Entwertung_03

 

Entwertung_04

 

Entwertung_05

 

Entwertung_06

 

Entwertung_06

 

Entwertung_07

 

Entwertung_08

 

Entwertung_09

 

Entwertung_10

 

Entwertung_11

 

Entwertung_12

 

Entwertung_13

 

Entwertung_14

 

Entwertung_15

 

Entwertung_16

 

 

Artikel als Textdatei

 

Prolog zum Zeitungsstempelwesen Österreichs
Die Stempelpflicht (= Besteuerung) österreichischer Zeitungen1 wurde bereits Ende des 18. Jahrhunderts eingeführt. Nach einer temporären Aufhebung dieser Gebührenabgabe unterlagen nun alle im Inland erschienenen sowie die aus dem Ausland eingeführten Zeitungen der Stempelpflicht von 1803 bis 1850. Zur Kennzeichnung der erbrachten Steuer wurde während dieser Zeit ein Gebührenstempel (= Signette) auf das Titelblatt aufgestempelt. Durch die Auswirkung der Revolutionsgeschehnisse 1848-1850 wurde die Steuer für inländische Zeitungen ab Ende 1850 bis zum Ende 1857 vorrübergehend eingestellt. Mit der Wiedereinführung dieser Steuer für die inländischen Zeitungen Anfang 1858 benötigte man erneut einen Nachweiß der erhobenen Steuer. Durch eine kaiserliche Verordnung (Nr. 221. R.G.B. vom 14.Nov.1857) wurden diese inländischen Zeitungen bis Ende 1858 ausschließlich mit einem Gebührenstempel – einer sog. Zeitungs-Stempel-Signette2 – gekennzeichnet.
Die erste Stempelmarke Österreichs, die sogenannte Zeitungs-Stämpel-Marke vom März 1853, wurde lediglich der Besteuerung ausländischer Zeitungen vorbehalten.
Eine besondere Handhabe genossen die durch die Zeitungsexpeditionen abonnierten ausländischen Zeitungen aus dem gegründeten Postverein mit den deutschen Staaten. Hier wurden die Steuer „verdeckt" durch die Zeitungsexpeditionengebühren eingehoben. Sie war im Abonnementpreis (Pränumerationspreis), den der Empfänger neben der Speditionsgebühr und dem Nettopreis der Zeitung im voraus zu bezahlen hatte, enthalten. Zur Kennzeichnung dieser Zeitungen wurde ab 1858 lediglich ein Zeitungsexpeditionsstempel oder ein einfacher Poststempel des zustellenden Postamtes auf den Zeitungskopf aufgedruckt. Neben der oben erwähnten Signette wurde eine Zeitungs-Stämpel-Marke für inländische Zeitungen erst zum 01.01.1859 ausgegeben. Ab diesem Datum wurden somit alle drei oben gelisteten Nachweisformen der Gebühreneinhebung (Marke, Signette, Poststempel), bis zur Einstellung des Zeitungsstempels zum 31.12.1899, parallel verwendet.

Artikelübersicht und Motivation
Dieser Artikel beschäftigt sich nun mit einem fiskalphilatelistischen Kuriosum: So fand die Zeitungs-Signette auch als Entwertungsstempel von österreichischen Stempelmarken Verwendung. In dieser Abhandlung werden die dem Autor vorliegenden und aus der Literatur bekannten Stücke dargestellt und beschrieben.
Darüber hinaus soll der Artikel, die in der Überschrift gelistete Fragestellung „Aufwertung oder reine Entwertung" weitergehend klären:
* Warum wurden überhaupt Marken mit der Zeitungs-Stempel-Signette entwertet? Dieser Stempel stellte einen Gebührenstempel und keinen Entwertungsstempel dar und man hätte stattdessen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Entwertungsformen (Poststempel oder Steuerstempel) zurückgreifen müssen.
* Wurde bewusst die Zeitungs-Stempel-Signette zur Entwertung herangezogen, um gleichzeitig, mittels dieser Gebühr eine in der Summe höhere Gebührenstufe zu erhalten: Markenwert + Signettenwert = erhöhter Gebühr (= Aufwertung der Marke)?

Bevor die oben genannten Fragestellungen beantwortet werden und die Bedeutung der vorliegenden Stücke einordnen zu können, ist es erforderlich ein einheitliches Grundverständnis über die Zeitungsstempelthematik zu schaffen:
1. Welche der drei Nachweisform wurde auf welcher Zeitung verwendet?
2. Was waren die amtlichen Entwertungsformen von Zeitungsstempelmarken?
3. Warum kann man von einer „Gebühren-Aufwertung" sprechen?

Nach Beantwortung dieser Fragen wurde der Artikel chronologisch, anhand der jeweiligen Signettenausgaben, von denen Abstempelungen existieren, gegliedert. Innerhalb dieser Kapitel wird zuerst die eigentliche Verwendung der Signettenausgabe und anschließend die seltene Kombination ´Signette auf Marke´ erläutert.

1. Welche der drei Nachweisform wurde auf welcher Zeitung verwendet?
Motivation: Welche Ämter verfügten über Marken und welche über Signetten?

Da Marken und Signetten nur ab 01.01.18593 parallel auftauchen, ist es ausreichend sich die Beantwortung dieser Frage ab diesem Datum im Detail anzuschauen:

Vorkommen der Nachweisformen auf
Nachweisformen
inländische Zeitungen
deutsche Postvereinszeitungen
Ausländische
(nicht Postvereins-) Zeitungen
Zeitungs-Stempel-Signette

Größere Städte hatten Signaturstellen. Anfangs gab es Handstempel, später nur noch Stempelmaschinen mit angebrachtem Zählwerk.
? 1 NKr.
Unbedrucktes Zeitungspapier wurde von Signaturstellen gestempelt, welche die Stempelung mittels Signette vornahmen.

? 1 NKr.
Eingeführte Zeitungen, die nicht via Postabo eingeführt wurden (z.B. durch Spediteure) hatten die Zeitungen bei der nächsten Signaturstellen vorgelegt. Die Abstempelung mittels Signette bei einer großen Anzahl von eingeführten Zeitungen war hierdurch sicherlich schneller.
kommt nicht vor, da die Signette nur 1 Kreuzer wertete und die Auslandzeitungen mit 2 Kreuzer zu besteuern waren
Zeitungs-Stämpel-Marke

Post- und Gefällsämter (z.B. Steuer- oder Finanzamt), die zu weit von einer Signaturstelle entfernt waren, wurden mit Marken versorgt
? 1 NKr.
Die Gefällsämter nahmen die Stempelung der unbedruckten Zeitungen mittels Marke vor.
Dort wurde die Marke aufgeklebt und durch einen Fiskalstempel entwertet. Durch den Druck der Zeitung kam es dann meist noch zu der sog. Zeitungsdruckentwertung.
? 1 NKr.
War die Signaturstelle zu weit entfernt, wurden die eingeführten Zeitungen (z.B. via Kreuzband), die nicht via Postabo bezogen wurden, dem nächsten Post- oder Gefällsamter vorgelegt. Die verwendeten Marken, wurden entsprechend durch den Post- oder einen Fiskalstempel entwerte
? 2 NKr.

Poststempel bzw. Zeitungsexpeditions-stempel

kommt nicht vor, da die inländ. Zeitungen vor dem Druck des Zeitungspapiers bereits gekennzeichnet waren.
? (1 Nkr. in Abopreis enthalten) für die im Postabonnement bezogenen Zeitungen

? (2 Nkr. in Abopreis enthalten) für die im Postabonnement bezogenen Zeitungen
Was lässt sich zusammengefasst aus dieser Tabelle deuten? Die Gebühr für inländische und den Postvereinszeitungen betrug immer ein Kreuzer und für ausländische Zeitungen zwei Kreuzer. Als Nachweisform wurde auf inländischen und der Postvereinszeitungen, die nicht im Postabo bezogen wurden, eine Zeitungs-Stempel-Signette oder eine Zeitungs-Stämpel-Marke gestempelt bzw. geklebt.

2. Was waren die amtlichen Entwertungsformen von Zeitungsstempelmarken?
Motivation: Durfte eine Gebührensignette zur Entwertung herangezogen werden?

Die amtlichen Entwertungsformen reichen von Poststempeln über Fiskalstempeln bis zu Entwertung mittels Zeitungsdruck.

Poststempel (auch F.P.A., Zeitungsexpedition und Nachentwertung) auf Auslandzeitungen4:

Zeitungsdruck (mit bzw. ohne zusätzlichen Fiskalstempel) auf inländischen Zeitungen:

Nichtamtliche Entwertung und Thema dieses Artikels:
Zeitungssignette als Entwertungsstempel

Dass diese Signetten zum Abstempeln einer Marke verwendet wurden, war während des Zeitraumes der Zeitungsbesteuerung niemals Gang und Gebe, sowie nur in einem nachweisbaren Fall ab dem Jahre 1890 von staatlicher Seite gestattet.
Zur Begründung dieses Kuriosums muss zwischen Post- und Gefällssamt unterschieden werden: Postämter verfügten zwar über die Marken, konnten die Abstempelungen mittels Signette jedoch nicht vornehmen, da sie nicht im Besitz einer Signette waren. Die Gefällsämter hingegen, die bereits seit 1858 Signetten-Handstempel hatten, mussten diese jedoch durch den Finanzministerialerlaß vom 06. Jan 1859 zurückgeben, da eine ordentliche Kontrolle aller gestempelten Zeitungen in einem Betrachtungszeitraum sich durch einen Handstempel nicht bewerkstelligen ließ. Bei dem Anbringen von Marken war diese Finanz- bzw. und Einnahmekontrolle möglich, da eine einfache Inventur der verwendeten Marken mit den bezogenen Bögen jederzeit möglich war. Ämter, die stattdessen über eine Stempelmaschine mit Zählwerk verfügten, durften diese weiterverwenden.
Da dennoch die Entwertungsform mittels Signette vorkam, ließe sich daraus schließen, dass nicht alle Gefällssämter ihren Handstempel zurückgegeben hatten. Eine Entwertung der Marke mittels Stempelmaschine sollte hierbei auszuschließen sein. Das Aufkleben der Marken, genau an der Stelle, wo der Stempel an der Maschine befestigt war, wäre sicherlich zu umständlich bzw. es wäre Zufall, dass die Maschine genau das Markenbild traf.
Zusammengefasst stellen Kombinationen „Marke + Signette" eine fiskalphilatelistische Besonderheit dar, da diese gesetzlich nicht auftauchen hätte dürfen.

3. Warum kann man von einer „Gebühren-Aufwertung" sprechen?
Motivation: Gab es überhaupt größere Gebührenssätze als die 1 bzw. 2 Kreuzer?

Sicherlich macht es nur Sinn von einer Gebührenaufwertung zu sprechen, wenn es hierfür eine Verwendung gab. Da die Signettenentwertung fast ausschließlich auf 1 Kreuzer Marken vorkommt, ließe sich durch eine Signetten-Entwertung und gleichzeitiger Aufwertung lediglich eine 2 Kreuzer Gebühr erzielen (1 Kreuzer Marke + 1 Kreuzer Signette = 2 Kreuzer). D.h. um die oben formulierte Frage beantworten zu können, sollte man nach einer möglichen Ursache für die Verwendung suchen.
Wie wurde zum Beispiel praktiziert, falls keine 2 Kreuzer Marken für die ausländischen Zeitungen vorlagen5? Der einfachste und durchaus praktizierte Fall wäre es, auf zwei 1 Kreuzer Marken zurückzugreifen. In sehr seltenen Fällen wurden auch 2 Kreuzer Ankündigungsstempelmarken als Aushilfs-nachweis verwendet. Was ist aber mit den zwei weiteren theoretischen Möglichkeiten, diese zwei Kreuzer für eine ausländische Zeitung zu erhalten:
I. zwei 1 kr. Zeitungs-Stempel-Signetten, oder
II. eine 1 kr. Zeitungs-Stempel-Signette und eine 1 kr. Zeitungs -Stämpel-Marke
zu I.: Belege mit zwei Zeitungssignetten liegen zwar vor, jedoch niemals auf einer ausländischen Tagesausgabe, da die ausländischen Zeitungen entweder mittels Postabo durch die Zeitungsexpeditionen bezogen wurden bzw. unter dem Kreuzband versendet wurden. In beiden Fällen gelangten diese bezogenen Zeitungen an das österreichische Zustellpostamt, welches die Stempelung via 2 Kreuzer Marke vornahm. Signetten lagen dort nicht vor.
Auf Postvereinszeitungen trifft man hingegen Mehrfachabschläge von Signetten, dessen Bedeutung weiter unten beschrieben wird (Stichwort: Mehrfachentwertung).
zu II.: Genau dieser Fall ist der diesem Artikel gewidmete. D.h. bei den Vorlagestücken müsste es sich folglich um ausländische Zeitungen handeln und diese müssten an ein Gefällsamt, welches wiederum den Handstempel nicht zurückgab, geleitet worden sein.

Nicht unerwähnt bleiben soll das angesprochene Thema „Mehrfachentwertung". Wurden mehrere Hefte zusammengebunden, hatte man aufgrund der vereinfachten Handhabung nur das oberste Heft entsprechend so oft gekennzeichnet, wie Hefte vorlagen. D.h. die Gebührenhöhe wurde fakturiert: n x 1 Kreuzer; n = Summe der zusammengebunden Einzelausgaben. Dieser Vorgang taucht jedoch nur bei den Postvereinszeitungen auf.
Anhand von Vorlagestücken lassen sich folgende Gebührenstufen finden:
* 2 kr., 3 kr, 4 kr. 6 kr für zwei, drei, vier bzw. sechs zusammengebundene inländische Hefte
* 26 Kr. für 26 zusammengebundene (= Halbjahresband, 26 zusammengebundene wöchentlich erschienene Ausgaben) Postvereinshefte. Dieser Vorgang wurde jedoch erst durch die Einführung der 25 kr. Zeitungsstempelmarke im Jahre 1890, die genau durch das 1 Kr. Signett entwertet werden musste (!) anhand eines gesetzlichen Patentes möglich: 25 Kr. Marke + 1 Kr. Signett Entwertung (= Aufwertung) = 26 Kr. Steuer. Dazu später mehr.

Aufgrund der ordentlichen Kontrolle und des eindeutigen Nachweis wurden entsprechenden Marken aufgeklebt oder Signetten (Stempelmaschiene) gestempelt.

Zusammenfassung der Fragestellung:
* Belegstücke zeigen (siehe folgende Seiten), dass Stempelmarken mittels Zeitungssignette entwertet wurden.
* Die in der Literatur auftretende Fragestellung lautet zu Recht: Handelt es sich hierbei um eine reine Entwertung der Marke oder sogar um eine Aufwertung der entwerteten Stempelmarke um den Betrag des jeweiligen Stempels?
* Die zuletzt genannte Frage ist insofern möglich, da mit Hilfe der 1 Kreuzer wertenden Signette Gebührenstufen gebildet werden konnten, die vielleicht durch Mangel an adäquaten Marken nicht immer möglich waren.
* Solche Möglichkeiten wären:
* 1 Kr. Marke + 1 Kr. Signett = 2 Kreuzer für Auslandzeitungen
* 1 Kr. Marke + 1 Kr. Signett = 2 Kr. für zwei zusammengebundene Postvereinszeitungen
* 25 Kr. Marke + 1 Kr. Signett = 26 Kr. für 26 zusammengebundene Postvereinszeitungen

Ob es sich nun um eine Aufwertung oder lediglich eine reine Entwertung der Marke handelt, wird in den folgenden Kapiteln weitestgehend beantwortet.

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass Belegstücke dieser Kombination in der Literatur von A. Gaube [3] vor über 40 Jahren bereits abgebildet und deren Bedeutung von ihm interpretiert wurde. Gaube sprach sich hierbei für eine Aufwertung aus, d.h. die 1 Kr. Marke wurde durch das 1 Kr. Signett auf zwei Kreuzer „aufgewertet". Letzte Interpretation von Gaube wird durch diesen folgenden Artikel wiederlegt.

Controllstempel für Zeitungen 1850-1852 ff

Eigentliche Verwendung:
Als Folge der Revolutionsgeschehnisse, welche maßgeblich einen Einfluss auf den Zeitungsstempel ausübten, wurden die inländischen Zeitungen zum 1.Nov.1850 von der Steuer befreit6.
Kurioserweise wurde diese Befreiung bereits zum April 1850 auf Zeitungen, welche aus dem deutsch- österreichischen Postverein im Wege der Postanstalt abonniert wurden, angewendet. Um diese Blätter vor Beanstandung wegen des fehlenden Stempelzeichens zu „schützen", wurden diese mit einem neu eingeführten Kontrollstempel gestempelt. Das Kuriose an dieser Befreiung der im Postabo bestellten Zeitungen ist, dass den Unterbehörden mitgeteilt wurde, dass die Stempelgebühr in der Speditionsgebühr eingerechnet worden wäre. Da diese Gebühr jedoch niemals von der Postanstalt eingerechnet wurde und somit unverändert von ihrer Höhe blieb (Zeitungspreis + Porto), lag somit eine maskierte Auflassung der Stempelabgabe vor. Alle anderen Zeitungen aus dem Ausland, sowie aus dem Postverein, welche auf einem anderen Weg, als den des Postabonnements7, eingeführt wurden, hat man mit 2 Kreuzer besteuert.
Während der Planung der ersten Zeitungsstempelmarke – der grünen 2 Kreuzer – im Jahre 1852, wurde auch die Aufhebung dieser Kontrollstempel am 6. Dez. 1852 dekreditiert. Ab diesem Zeitpunkt hat man den Kontrollstempel durch das Amtssiegel jenes Postamtes, an welches die abonnierten Blätter gelangten, ersetzt.

Neben der Inschrift „CONTROLLSTEMPEL FÜR ZEITUNGEN" enthielten die Stempel einen Kennbuchstaben des jeweiligen Stempelamtes, z.B: „W" für Wien, „P" für Prag, „Br" für Brünn, etc.

Zeitung ´Berliner Nachrichten´ vom 8.12.1852 welche im Abonnement
bezogen wurde und somit mit dem ´CONTROLLSTEMPEL FÜR ZEITUNGEN´
aus ´Wi´en gekennzeichnet wurde.

Zweckentfremdung: Einsatz des CONTROLLSTEMPEL als Entwertungstempel:
Bemerkenswert ist, dass nicht alle Kontrollstempel bei der Einstellung Ende 1852 abgeschafft bzw. vernichtet worden sind, sondern noch etliche Jahre später von einigen Ämtern zweckentfremdet verwendet wurde. Der Stempel taucht seit Markeneinführung als Entwertungsstempel auf Postmarken und Zeitungsstempelmarken auf. Denn nach 1852 sollten als Nachweis der im Postabo befreiten deutscher Zeitungen der Poststempel aufgerückt werden.
Da, wie oben beschrieben, diesem Stempel keine Steuer zugrunde liegt, handelt sich es bei den bekannten Belegstücken immer um eine reine Entwertung der jeweiligen Marke8.

Abgebildet hat Gaube diesen Stempel u.a. auf den österreichischen Briefmarken der 1. Ausgabe (1850) und einer Zeitungsstempelmarke der Ausgabe 1859 – alle entwertet vom Stempelamt in ´P´rag.
Dieser Stempel ist auch im Stempelhandbuch von E. Müller [4] unter den Zeitungsexpeditions-Stempeln abgebildet (Seite P 28) und wird unter den K.K. POSTAMTS ZEITUNGS-EXPED. Stempeln zusammengefasst (Seite H 85).

Bei einem Mangel an Zeitungsstempelmarken oder Signetten wurden für die Besteuerung von Zeitungen auch Ankündigungs- oder Dokumentenstempelmarken verwendet. Entwertet wurden diese Marken meist durch einen Fiskalstempel oder durch den Zeitungsdruck.
Eine 1 Kreuzer Ankündigungsstempelmarke, entwertet durch diesen Kontrollstempel, zeigen die folgenden beiden Abbildungen.

Zeitungssignette von 1858

Eigentliche Verwendung:
Noch vor der Einführung der neuen österreichischen Währung (Neukreuzer = NKr.) im November 1858 wurden mit der kaiserlichen Verordnung9 zum 1.Jan.1858 auch die bis dahin befreiten inländischen Zeitungen besteuert. Ebenfalls beschlossen wurde (§ 4 dieser Verordnung), dass die im Postabonnement bezogenen postvereinsausländischen Blätter, „in Absicht auf die Gebühr, wie die inländischen zu behandeln" seien. Für diese Zeitungen wurde ab dem oben genannten Datum eine Gebühr von 1 Kreuzer Conventionsmünze (C.M.) eingezogen. Für die im Inland gedruckten Zeitungen wurde hierfür ein neuer Zeitungsstempel geschaffen, welcher den österreichischen Doppeladler und eine Nummer, die jeden Stempel kennzeichnet, enthält. Die im Postabo bestellten ausländischen Zeitungen wurden anschließend bei der Herausgabe der Zeitung mit dem Poststempel gekennzeichnet. Die nicht im Postabo bezogenen Postvereinszeitungen konnten auch mit diesem Signett gekennzeichnet werden.
Da die eigentliche Gebührenhöhe nicht im Stempel graviert wurde, konnte man diesen Stempel bis zur Einstellung des Zeitungsstempels im Jahre 1899 im Einsatz belassen:
* 01.01.58 – 31.10.58: Einsatz als 1 Kr. C.M.
* 01.10.58 – 31.12.58: Einsatz als 2 NKr.
* 01.01.59 – 31.12.99: Einsatz als 1 NKr

„Figaro" aus Wien, 1. Aug. 1863 besteuert durch 1 NKr. Zeitungssiegnette Nr. „32".

Das Signett „22" als Entwertungsstempel:

Sehr selten taucht das Signett als Entwertungsstempel mit der Stempelnummer „22" auf. Es ist bis dato ein komplettes Zeitungsexempel aufgetaucht, so dass sich aufgrund des Verlagsortes ein eindeutiger Nachweis der Stempelhöhe belegen lässt.

Dieses Stück wird auch im Band II von A. Gaube [3b] auf Seite 7 abgebildet.
Leider beschreibt er dieses Stück fälschlicherweise wie folgt: „... so dürfte eine 2-Kr. Gebührenabgeltung vorliegen, denn jeder Signettenabdruck wertete 1 Kreuzer, was auf einer 1 Kr. Zeitungsstempelmarke der Gebührenabgeltung von 2 Kreuzer entspricht. Es ist zum erstenmal, dass wir von einer 1 Kreuzer Zeitungstempelmarke mit vollem Signettenabdruck auf ganzer Zeitung hören und sind der Meinung, dass es sich hier um ein interessantes, vielleicht einmaliges Sammelstück handelt."

Leider ist die Interpretation von Gaube falsch. Dalmatien bzw. Zara war ab diesem Zeitpunkt (1862) eigenständiges Kronland des österreichischen Kaiserreiches, s.d. auch hier die inländische Steuer von 1 Kreuzer. galt

Vorschrift war, dass die Zeitungsmarken von den Zeitungsverlegern vor dem Druck auf den unbedruckten Zeitungsbogen geklebt werden mussten, um sie anschließend beim nächsten Steueramt entwerten zu lassen. Es liegt die Vermutung nahe, dass das entsprechende Steueramt keine Amtssiegel zur Entwertung hatte und stattdessen auf das vorliegende Signett zurückgriff.
Das Signett „149" als Entwertungsstempel (?):

Neben dem Signett mit der Nummer „22", existiert noch das Signett mit der Stempelnummer Nr. ´149´ als Entwertungsstempel. Es sind nur wenige Stücke bekannt, leider keine vollständigen Zeitungen aus dem sich der eindeutige Nachweis der reinen Entwertung erbringen ließe.

Das Signett „403" als Entwertungsstempel:
Das bekannteste und am häufigsten10 vorkommende Signett als Entwertungsstempel einer Marke ist das mit der Stempelnummer ´403´. Hierbei lässt sich nachweisen, dass dieses immer als reine Entwertung der Marke verwendet worden ist.
Obwohl A. Gaube in seinen beiden Werken mehr die Theorie - „Aufwertung auf zwei Kreuzer" bei dieser Abstempelung der Signette ´403´ favorisierte, beweisen folgende Punkte, dass es sich um eine reine Entwertung der Marken handelt:

1. Die meisten Marken, welche diesen Stempel tragen, sind zusätzlich durch den Zeitungsdruck entwertet11. Diese Zeitungsdruckvorausentwertung wurde jedoch nur von inländischen Verlegern angewandt, welche die entsprechende 1 Kreuzer Zeitungsstempelmarke noch vor dem Zeitungsdruck aufklebten. Da eine Steuerhöhe von zwei Kreuzern jedoch nicht für inländische Zeitungen existierte, kommt somit die These ´Aufwertung auf 2 Kreuzer´ nicht in Betracht.
2. Einen weiteren Nachweis erbringen natürlich Vorlagestücke auf einer vollständigen inländischen Zeitung:

Inlandzeitung "LA VOCE CATTOLICA" aus Trient12. Signett Nr. ´403´ auf Zeitungstempelmarken der Ausgabe 1877

Eine sehr wage Vermutung ist, dass dem entsprechenden Beamten, der das Abstempeln veranlasste, bewusst war, dass er den Stempel fälschlicherweise anstelle eines Steuerstempels verwendete. Dies würde die fast ausnahmslos sehr schlechte Qualität der Abschläge dieser Signette erklären.

Gleiche Zeitung "LA VOCE CATTOLICA".
Hier wurde die Marke nicht noch zusätzlich durch das Signett entwertet.

3. Dieser Stempel taucht kurioserweise auch bei verschiedenen Ausgaben der 6 Kreuzer Kalenderstempelmarken auf. Da es niemals eine Kalenderbesteuerung von sieben Kreuzern in Österreich gegeben hat, wird deutlich, dass auch hier dieses Signett lediglich als Entwertung der Marken verwendet worden ist.

Signette ´403´ als Entwertungsstempel auf Kalenderstempelmarke der Ausgaben 1879 und 188513.

Außer den oben beschriebenen Signetten mit der Nummer „22", „149" und „403" liegen dem Autor keine weiteren Belegstücke dieser Ausgabe vor.

Zeitungssignette von 1885

Eigentliche Verwendung:
Im Jahre 1885 wurde ein neuer Zeitungs-Stempel in einer neuen Zeichnung, welches ebenfalls 1 Kreuzer wertete (Wertangabe ist wiederum im Stempel nicht abgebildet), herausgegeben. Neu ist die Inschrift ´K.K. ZEITUNGS-STEMPEL´; die Kennzeichnung jedes Stempels wurde nicht nur beibehalten, sondern die Nummerierung wurden fortlaufend weitergezählt. D.h. die bereits vergebenen Stempelnummern der 1858er Signettenausgabe sollten bei dieser Ausgabe nicht mehr vorkommen.

Dass, wie im Prologe schon angedeutet, mehrere Ausgaben zusammengebunden wurden und man nur das oberste Heft entsprechend oft gestempelt hat, hat folgende Bewandtnis: Die Bedingung für die Zeitungsstempelpflicht seit der Kaiserl. Verordnung vom 23. Nov. 1858 (R.G.Bl. Nr. 217) war, daß eine Zeitschrift einmal oder mehrmals die Woche erscheinen musste. Für die illustrierten ausländischen Journale sah man eine Chance, dem drückenden Zeitungsstempel zu entkommen. Da diese Werke keine aktuellen, sondern zeitlich zusammenhanglose Inhalte wie Geschichten, Gedichte und/oder humoristische untermalte Bilder enthielten, hat man diese für mehrere Wochen gesammelt, in einen eigens für Österreich gedruckten Umschlag gelegt und diesen dann 14-tägig oder monatlich „verspätet" verschickt. Durch die beiden Finanzministerialerlasse vom 31.Okt.1877 und 10.Nov.1880 ließ man solche Hefte dann stempelfrei, da es nur darauf ankam, dass die Zeitschriften im Inhalt nicht wöchentlich erschienen. Jedoch erklärte der Verwaltungsgerichtshof in seiner Erkenntnis vom 22. Feb. 1881, dass vom Rechtsstandpunkt aus diese Hefte doch zu besteuern sind, da es auf das Erscheinungsdatum ankommt und nicht auf die Versendung. Auch wenn es ab dato keinen Vorteil, mit Ausnahme des gesparten Portos, mehr gab, haben die Verleger weiterhin mehrere Ausgaben ihrer Journale, der Gewohnheit zuliebe, zusammengebunden, und nur das obere Heft wurde entsprechend oft abgestempelt.

Solche Mehrfachabschläge durch Zeitungssignetten tauchen zweifach bis max. vierfach auf; fünf und mehr Abschläge sind bis dato noch nicht aufgetaucht.
Eine weitere Besonderheit gab es jedoch bei den Halbjahresbänden einer Wochenzeitschrift, welche 26 Einzel-Nummern enthalten. Für solch einen entsprechenden Band hätte man entsprechend 26–Mal die Signette auf dem obersten Heft abgeschlagen (oder entsprechend oft die gleichberechtigte Zeitungsstempelmarke aufkleben) müssen, was zum einen eine erhebliche Mehrarbeit bedeutet und zum anderen die Titelseite „verunziert" hätte.
Für diesen Extremfall wurde zum 1.Juli 1890 eine 25 Kreuzer Zeitungsstempelmarke herausgegeben.

Als Aufwertung auf 26 Kreuzer:
Damit alle 26 Hefte im Halbjahresband besteuert wurden, wurde zur Entwertung der beschrieben 25 Kreuzer Marke diese 1 Kreuzer wertende Signette verwendet. Dieser „Aufwertungs" - Vorgang einer Marke, wurde vom Finanzministerium für die entsprechenden Behörden folgendermaßen beschrieben:
„... ebenfalls kann beispielsweise bei 26 Nummern in einem Bande die vorhandene Zeitungssignette gleich mit zur Oblitierung der Marke zu 25 kr. verwendet werden, wodurch der entfallende Stempelbetrag per 26 kr. entrichtet sein wird."

Diese Konstellation stellt somit den einzigen nachweislichen Vorgang dar, bei denen eine Signette bei einer Entwertung einer Marke, gleichzeitig zur Aufwertung der Steuer verwendet wurde.

Titelseite des Halbjahresbandes ´JUGEND, 1896, Band II, Nr. 27-52´, welches 26 Hefte enthält.
Dieses Band wurde entsprechend der Anzahl der Hefte mit 26 Kreuzer besteuert: 25 Kreuzer Marke plus 1 Kreuzer Signett (Nummer ´792´).

Entwertung auf einer 2 Kr. Zeitungstempelmarke – ein fragwürdiges Vorlagestück:

Dass auch diese Signetten Ausgabe von 1858 auf 2 Kreuzer Zeitungsstempelmarken gestempelt wurde, lässt sich bis heute nicht eindeutig belegen.
Bein dem vorliegende Stück handelt es sich um eine Fälschung der 2 Kreuzer Marke der Ausgabe 1877.

Signette Nummer ´657´ auf gefälschter 2 Kreuzer Zeitungsstempelmarke

Görzer Behelfssignetten für Zeitungen und Ankündigungen

Die Urkundenstempel Österreichs wurden von L. Hanus im Jahre 1930 umfassend beschrieben und durch ein Handbuch im Jahre 1930 veröffentlicht. Hanus plante ebenfalls eine Veröffentlichung der anderen Verbrauchssteuerarten wie Ankündigungsstempel, Kalenderstempel und Spielkartenstempel. Zwar kam es nicht mehr zu einer Veröffentlichung, jedoch liegen dem Autor Kopien der Manuskripte von L. Hanus, Dr. Krug und Dr. Mittermayer vor [5].
Hierin werden die Ankündigungsstempel (Gebührenstempel für Kundmachungen, Theaterprogramme, etc. ) beschrieben. Die Gebühren für Ankündigungen wurden durch das Kaiserliche Patent vom 06.09.1850 wie folgt festgelegt:
* ½ Kreuzer für jeden Abdruck, wenn das Quadratflächenmaß 180 Wiener Quadrat-Zoll nicht übersteigt.
* 1 Kreuzer für jeden Abdruck, wenn das Quadratflächenmaß 180 Wiener Quadrat-Zoll übersteigt
Mit der Vorordnung vom 08.07.1858 wurden die Gebühren verdoppelt. Für den Nachweis der erbrachten Steuer existierten Ankündigungs-Stempel-Signetten und Ankündigungs-Stempel Marken gleichermaßen.
Nun soll für Görz ein sogenanntes Aushilfsstempel für Ankündigungen existiert haben. Der Stempel enthält lediglich die Inschrift „GÖRZ K.", den Wappenadler und die Nummer „2". Ob der Stempel wirklich zum Einsatz auf Ankündigungen kam, kann weder bestätigt noch wiederlegt werden. Neben dem abgebildeten Musterabschlag liegen dem Autor keine Ankündigungen mit diesem Stempel vor. Unbekannt ist auch der Einsatzzeitraum.

Kurioserweise existiert dieser Stempel als Entwertungsstempel auf Zeitungsstempelmarken und Kalenderstempelmarken.

Zwar wurde in den Manuskripten nicht der Zeitungsstempel beschrieben, dennoch liegt dem Autor eine Mustersammlung vor, in dem auch ein Aushilfsstempel für Zeitungen für Görz beschieben ist. Die dort vorhandenen Musterabschläge liegen in roter und schwarzer Farbe vor. Auch hier kann die Existenz eines echt gelaufenen Einzelstücks auf einer Zeitung nicht belegt werden. Der Verwendungszeitraum ist auch hier unbekannt. Die Inschrift lautet:„K.K. HAUPTZOLLAMT GÖRZ"

Statt einer Einzelverwendung auf einer Zeitung existiert auch dieser Stempel als Entwertungsstempel der Zeitungs-Stempel-Marke der Ausgabe 1890.

In beiden Fällen handelt es sich um eine reiner Entwertung der Marken durch den Fiskalstempel.

Ungarische Zeitungssignette

Eigentliche Verwendung:
Das österreichische Gebührengesetz von 1850 stellte bis zum sog. Ausgleich am 15. März 1867 eine einheitliche Gebührenfassung in Österreich und Ungarn her. Eigene ungarische Zeitungsstempelmarken und Zeitungs-Stempel-Signetten wurden in Ungarn erst zum 20, Juni 1868 ausgegeben.
Bei dem Zeitungssignett für Ungarn wurde die gleiche Ornamentierung des österreichischen Zeitungssignett von 1858 verwendet und wertete ebenfalls 1 Kreuzer. Neu ist lediglich das ungarische Wappen statt des österreichischen Doppeladlers. Eine Stempelnummer taucht ebenfalls auf.

„Der Hausdoctor" aus Berlin vom 24. Sep. 1893 gekennzeichnet mit ungarischem Zeitungssignett Nr. „1".

Das Signett als Entwertungsstempel:
In einem bis dato einzigen bekannten Fall taucht auch diese Zeitungssignette als Entwertungsstempel auf. Hier jedoch auf ungarischen Urkundenstempelmarken.

Leider handelt es sich nur um einen Ausschnitt, so dass Ort, Datum, Urkunden- bzw. Vertragstyp und somit die genaue Skalengebühr nicht bestimmt werden kann. Aus einer „Stempel-Tabelle mit der Rücksicht auf das Abänderungsgesetz vom 29. Februar 1864" wurde für die Scala III (Kauf- Tausch- und Lieferungsverträge) eine Gebühr + Zuschlag von fl. 62,50 für einen Kaufwert von fl. 6000 definiert. Da dieser Ausschnitt jedoch mit fl. 63,50 besteuert ist, kann angenommen werden, dass eine weitere 25 kr Marke vorhanden war, die jedoch auf dem Ausschnitt weiter unten angebracht war. So hatte ein Vertrag mit einem Kaufwert von fl. 6200 mit fl. 63,75 besteuert werden müssen.

Schlußwort

Als eindeutiger Nachweis einer Aufwertung der Stempelmarke durch den Wert der 1Kr. Signette lässt sich nur bei der 25 Kr. Zeitungsstempelmarke belegen.
Selbst wenn bei der Verwendung der Signette mit der Stempelnummer „149" der Ausgabe 1858 bis dato keine vollständige Zeitung vorliegt, möchte ich die Empfehlung aussprechen, immer von einer reinen Entwertung zu sprechen, statt von einer Aufwertung der Marke um den Wert der 1 Kreuzer Signetten. Bei losen Stücken wären die Indizien hierfür nicht ausreichend, zumal die anderen Vorlagestücke genau die These der reinen Entwertung bewiesen haben. Eine Aufwertung wäre immer nur an einer vollständigen Zeitung zu belegen, aus dem der Ort, der Zeitraum und somit der Gebührenhöhe zu bestimmen wäre.
Am häufigsten lässt sich die Signette mit der Nummer ´403´ der 1858er Ausgabe auf der Zeitungsstempelmarke der Ausgabe 1877 (Doppeladler mit großem Schild und kleiner Krone) feststellen. Da diese Signette jedoch fast ausnahmslos schlecht abgeschlagen wurde, kann er leicht mit einem ebenfalls kleinen Fiskalstempel (z.B. Hauptzollamt xy) verwechselt werden.
Mit etwas Glück lässt sich dieser Stempel durchaus auf einer Kalenderstempelmarke finden. Interessant und von Seltenheit wäre hierbei ein kompletter Kalender, aus dem der Verwendungsort und Jahr hervorgeht.

Auch möchte ich in diesem Artikel die Gelegenheit nutzen, mich bei dem großen Österreich Philatelisten und Sammler-Freund Emil Capellaro für die lange Zusammenarbeit und tatkräftige Unterstützung zu bedanken. Einiger der hier gezeigten Stücke stammen aus seinem einmaligen Zeitungsstempelmarken-Exponat.
Des weiten möchte ich mich bei Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang König für die Korrekturlesung dieses Artikels herzlich bedanken.

Weiterhin wäre ich sehr erfreut, wenn der eine oder andere Philatelist, der auch über solche, wie die hier beschriebenen Stücke, verfügt, sich mit mir in Verbindung setzt. So sollte man niemals ausschließen, dass eventuell die eine oder andere Marke, welche durch einen Zeitungssignette entwertet wurde, noch in der eigenen Sammlung „schlummert" – ein Nachschauen lohnt sich immer.

Eine weitere große Hilfe wäre eine Mitteilung (Kopie oder Scan) von Zeitungen, wenn diese die Signetten 403, 22 und 149 enthalten – mit oder ohne Marke – um den Verwendungszeitraum besser eingrenzen zu können.

Literatur

[1] Dr. Stephan Koczynski; Die Geschichte der Stempelmarken in Österreich; Wien 1924.

[2] M. V. Dr. Theodor Frankl; Der Zeitungsstempel und die Zeitungsstempelmarken Österreichs; Prag 1930

[3a] Anton Th. Gaube; Die Zeitungsstempelmarken Österreichs und Lombardei-Venetien; Wien 1958

[3b] Anton Th. Gaube; Ergänzungsband - Die Zeitungsstempelmarken Österreichs und Lombardei-Venetien; Wien 1962

[4] Edwin Müller; Handbuch der Entwertungen von Österreich und Lombardei-Venetien; Wien 1961.

[5] L. Hanus, Dr. Krug und Dr. Mittermayer: Manuskript über die Ankündigungsstempel Österreichs, Jahr unbekannt; keine Abbildungen nur Textform

1 In diesem Artikel werden die Wörter „Zeitung" bzw. „Zeitschrift" gleichgesetzt bzw. als Synonym für alle Arten von periodische Schifften also auch Zeitschriften, wöchentlichen/monatliche Periodika, Journale, Broschüren, Hefte und der gleichen verwendet, wenn gleich die Zeitungswissenschaft des späten 20. Jahrhundert die eigentliche „Zeitung" durch folgende vier Kretereien definiert: Aktualität, Publizität, Universalität und Periodizität. Von einer „Zeitschrift" wird somit heutzutage klar unterschieden, nicht aber in den frühen Stempelgesetzten: Zeitungen und Zeitschriften unterlagen gleichberechtigt der Steuer.
2 Auch als Adlersignett bekannt
3 Es ist hervorzuheben, dass diese Tabelle sich nur ab dem Jahr 1859 darstellen lässt. Gerade während der Jahre von 1850 bis 1858 kam es stetig zu Änderungen des Zeitungsstempelwesens (in der Handhabung und der Gebühren) bei den gelisteten Zeitungstypen: Inland, Ausland (durch Postabo bzw. auf anderem Wege) sowie den Postvereinzeitungen (durch Postabo bzw. auf anderem Wege): Handelsministerialerlasse, Finanzministerialverordnungen und Patente lösten sich ab, ergänzten sich oder schränken sich ein.
4 Die 1Kr. Marken wurden auf inländische Zeitungen in der Regel nicht durch einen Poststempel entwertet. Die Marken auf diesen inländischen Zeitungen mussten vorschriftsmäßig mit einem Fiskalstempel entwertet werden (siehe Tabelle „Nachweisformen"). Eine Ausnahme wäre die nachträgliche Entwertung ungestempelter Marken bei den Zeitungen, die durch die Post versendet und entsprechend beanstandet wurden.
5 Es sind mehrfach Fälle bekannt, bei denen ein Amt keine 1 Kreuzer Marken vorlagen. Hierbei hatte man aushilfsweise Ankündigungs- bzw. Urkundenstempelmarken verwendet bzw. 2 Kreuzer Zeitungsstempelmarken halbiert.
6 Verbrauchsstempelpatent vom 6. Sep. 1850, R.G. Bl. Nr. 354
7 Im weiteren auch einfach als „Postabo" geschrieben
8 So sprach Gaube im Band II ([3b] Seite 2) davon, dass man diesen Stempel für nicht oder schwach entwertete Marken verwendet hat, was hier nicht angezweifelt wird.
9 vom 23. Okt. 1857, R.G.Bl. Nr. 207, V.Bl. Nr. 49
10 Hier liegen allein dem Autor über 65 Stücke vor (lose, auf Ausschnitte sowie auf kompl. Zeitungen)
11 A. Gaube lagen nur Ausschnitte vor, jedoch keine komplette Zeitung aus dem der Verlagsort hervorging.
12 Trient gehörte zu diesem Zeitpunkt zum österreichischen Kronland Tirol
13 Weitere Exemplare der Kalenderstempelmarken der Ausgaben 1875, 1881 und 1883 liegen dem Autor als Kopie vor.
??

??

??

??

© ArGe Fiskalphilatelie, Heft 42 17 © ArGe Fiskalphilatelie, Heft 42

Zeitungs-Gebühren-Stempel als Entwertungsstempel von Fiskalmarken

Klärung der in der Fachliteratur besprochenen Fragestellung:
Aufwertung oder Entwertung?

von Dipl. Ing. Carsten Mintert, D- Solingen

© ArGe Fiskalphilatelie, Heft 42 4 © ArGe Fiskalphilatelie, Heft 42

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.